Corona Kontakterfassung

Gästeregistrierung – Kontaktdatenerhebung

gemäß der Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Registrierung von Kunden im Gastgewerbe (§ 1 Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung)

Liebe Gäste,

Sie sind aufgrund der Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung beim Betreten eines Gastgewerbebetriebs zur Angabe von Kontaktdaten einer Person je Haushalt (Name, Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse mit sicherer Erreichbarkeit) sowie des Beginns des Aufenthalts verpflichtet.

Zweck ist die Unterstützung einer allfälligen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich erwiesenen positiven COVID-19-Falles unter Gästen oder Personal. Eine Übermittlung erfolgt ausschließlich nach Aufforderung zur Auskunftserteilung an die zuständigen Gesundheitsbehörden.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!


    Besuchsdatum

    Ankunftszeit (Stunde)

    Tischnummer

    Vorname

    Familienname

    Personenanzahl

    Straße

    Postleitzahl

    Ort

    Telefonnr. od. E-Mail-Adresse


    Datenschutzinformation nach Art 13 DSGVO:Zweck:

    Zweck: Kontaktpersonennachverfolgung zur Verhinderung der (Weiter-) Verbreitung von COVID-19 im Fall des Auftretens eines Verdachtsfalles von COVID-19

    Rechtsgrundlage:
    Art. 6 Abs. 1 lit. c und d DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung bzw. Verarbeitung personenbezogener Daten zum Schutz lebenswichtiger Interessen der betroffenen Personen oder einer anderen natürlichen Person),§ 5 Abs. 3 Epidemiegesetz 1950 (Meldepflicht bei meldepflichtigen Krankheiten), § 1 Oö. COVID-19-Maßnahmenverordnung (Registrierung von Kunden im Gastgewerbe).

    Verantwortlicher:
    Betrieb, in dem Sie sich aufhalten.

    Daten:
    Name, Personenanzahl, Zeitraum des Aufenthalts, Kontaktdaten (z.B. Tel., E-Mail oder Adresse)

    Speicherdauer/Löschungsfrist:
    Ihre Daten werden nach sechs Wochen gelöscht.

    Empfänger:
    Die Daten werden ausschließlich nach Aufforderung zur Auskunftserteilung an die zuständigen Gesundheitsbehörden weitergeleitet.

    Hinweise:
    Nach den Art. 15 ff DSGVO besteht grundsätzlich ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch sowie in bestimmten Fällen auf Datenübertragbarkeit, sofern dem keine gesetzlichen Gründe entgegenstehen. Die von der Datenverarbeitung betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Bitte beachten Sie, dass ein Widerspruch nicht zielführend ist bzw. sein kann, wenn die Datenverarbeitung aus zwingenden schutzwürdigen Gründen erforderlich ist.

    Für allfällige datenschutzrechtliche Beschwerden ist die Österreichische Datenschutzbehörde (Wickenburggasse 8, 1080 Wien) zuständig.